Dr. Christopher Peinemann – Kanzleigründer

Zur Person

Dr. Christopher Peinemann

Rechtsanwalt für Erbrecht

Zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT)

Dr. Christopher Peinemann ist auf das Erbrecht spezialisiert und berät Mandanten in allen Fragen der Vermögensnachfolge sowie in streitigen erbrechtlichen Auseinandersetzungen.

Seine Beratung zeichnet sich durch strategische Klarheit, juristische Präzision und persönliche Betreuung aus. Mandanten profitieren von der Qualität einer Großkanzlei – verbunden mit der direkten Erreichbarkeit und Verlässlichkeit einer spezialisierten Boutique.

Schwerpunkte

  • Gestaltungsberatung im Erbrecht
  • Pflichtteilsrecht und Nachlassstreitigkeiten
  • Erbengemeinschaften
  • Vermögens- und Immobiliennachfolge

Arbeitsweise

  • Sorgfältige Analyse der Ausgangssituation
  • Entwicklung individueller Lösungskonzepte
  • Rechtlich belastbare Umsetzung
  • Persönliche Betreuung und Erreichbarkeit

Werdegang

Qualifikationen & Stationen

Ausbildung

  • Ausbildung zum Bankkaufmann bei der Deutschen Bank
  • Studium der Rechtswissenschaften an den Universitäten Bonn, Lausanne und Münster
  • Promotion an der Universität Bonn
  • Master of Laws (LL.M.) an der University of Durham (UK)

Berufliche Stationen

  • Clifford Chance
  • Weil, Gotshal & Manges
  • UBS
  • Deloitte Legal
  • KPMG Law

Philosophie

Diskretion, Klarheit und Verlässlichkeit stehen im Mittelpunkt

Jedes Mandat beginnt mit einer sorgfältigen Analyse. Ziel ist es, rechtlich belastbare und praktikable Lösungen zu entwickeln, die den individuellen Interessen des Mandanten gerecht werden.

Die Beratung erfolgt stets mit dem Anspruch, komplexe Sachverhalte verständlich zu vermitteln und gemeinsam die beste Lösung zu erarbeiten.

Kanzlei

Persönliche Beratung

Kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche Ersteinschätzung Ihrer erbrechtlichen Fragestellung.

Beratung anfragen