Kosten & Honorar
Was kostet ein Anwalt für Erbrecht?
Erbrechtliche Mandate lassen sich nicht pauschal bepreisen. Die Kosten hängen vom Umfang, vom Gegenstandswert und davon ab, ob es zu einem Streit kommt. Hier finden Sie die drei Abrechnungswege, die in unserer Kanzlei vorkommen – und was Sie vorab erwarten können.
Erstgespräch: 190 € netto
- Rund 45 Minuten – persönlich, telefonisch oder per Video
- Die kostenlose Ersteinschätzung am Telefon ist vorgelagert und unentgeltlich
- Sie erhalten vorab eine klare Angabe, welche Kosten anfallen
- Bei einer späteren Beauftragung besprechen wir, ob eine Anrechnung erfolgt
Abrechnung nach Gegenstandswert (RVG)
Bei den meisten Mandaten rechnen wir nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz ab. Grundlage ist der Gegenstandswert – also der wirtschaftliche Wert Ihres Anliegens. Daraus ergeben sich die Gebühren; hinzu kommen die Auslagenpauschale von 20 € und 19 % Umsatzsteuer. Bei außergerichtlicher Vertretung fällt die 1,3-fache Geschäftsgebühr der Tabelle in Anlage 2 zu § 13 RVG an (Nr. 2300 VV RVG)
Beispiel 1: Pflichtteilsanspruch
Nachlasswert 400.000 € · Pflichtteil eines Kindes 1/4 = 100.000 €
Gegenstandswert der außergerichtlichen Vertretung ist in der Regel der Pflichtteilsanspruch. Nach der Tabelle in Anlage 2 zu § 13 RVG beträgt die 1,0-Gebühr bei einem Gegenstandswert von 100.000 € 1.755 €; die 1,3-fache Geschäftsgebühr ergibt 2.281,50 €. Mit Auslagenpauschale und 19 % Umsatzsteuer liegt das Honorar bei rund 2.740 € brutto
Beispiel 2: Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft
Streitwert 500.000 €
Wird die Auseinandersetzung streitig, richtet sich die Verfahrensgebühr nach dem Streitwert. Im Gerichtsverfahren fällt zusätzlich die 1,2-fache Terminsgebühr an; die Gerichtskosten betragen in erster Instanz drei Gerichtsgebühren und ermäßigen sich, wenn das Verfahren durch Vergleich endet
Die Beispiele zeigen die Rechenlogik, nicht die Abrechnung Ihres Falls. Verbindliche Zahlen nennen wir Ihnen nach Prüfung Ihres Anliegens.
Stundenhonorar
Bei kleineren Nachlässen, bei Gestaltungen mit überschaubarem Aufwand oder wenn der Gegenstandswert keine sinnvolle Grundlage bildet, arbeiten wir auf Stundenbasis. Den Stundensatz nennen wir Ihnen vorab individuell; den Aufwand halten wir nachvollziehbar fest
Rechtsschutzversicherung
Erbrechtliche Streitigkeiten sind in der Rechtsschutzversicherung meist nur als Beratungsrechtsschutz abgedeckt – also Beratung, nicht die gerichtliche Durchsetzung. Prüfen Sie Ihre Police; bei der Anfrage beim Versicherer unterstützen wir Sie. Ob und in welchem Umfang Ihr Tarif greift, hängt von Ihren Versicherungsbedingungen ab
Kostenerstattung durch die Gegenseite
Setzen Sie sich durch, kann die Gegenseite einen Teil Ihrer Kosten tragen. Im Gerichtsverfahren entscheidet das Gericht über die Kostentragung; bei einem Vergleich wird sie häufig geteilt. Erstattet wird nur der gesetzliche Rahmen, nicht ein vereinbartes Stundenhonorar. Wie viel erstattet wird, hängt vom Ausgang des Verfahrens ab
Diese Seite gibt einen allgemeinen Überblick über mögliche Abrechnungswege und ersetzt keine Kostenauskunft für Ihren Einzelfall.

Autor
Dr. Christopher Peinemann
Rechtsanwalt, LL.M. (Durham), zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT)
Dr. Christopher Peinemann berät und vertritt Mandanten ausschließlich im Erbrecht – von der Nachfolgegestaltung bis zur Durchsetzung von Pflichtteils- und Erbansprüchen.
Zuletzt aktualisiert: Oktober 2026
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