Kernleistung 3
Erbengemeinschaft auflösen
Rechtssichere Auflösung von Erbengemeinschaften – durch Verhandlung, Teilung oder gerichtliche Auseinandersetzung.
Typische Mandate
- Erzwingung der Auseinandersetzung bei Blockade
- Teilungsversteigerung von Immobilien
- Auseinandersetzungsverträge verhandeln
- Abschichtung aus der Erbengemeinschaft
- Verwaltung und Nutzung von Nachlassgegenständen
Was ist eine Erbengemeinschaft?
Eine Erbengemeinschaft entsteht automatisch, wenn mehrere Personen gemeinsam Erben werden. Alle Miterben bilden eine Gesamthandsgemeinschaft – das bedeutet:
Einschränkungen
- •Keine Verfügung über einzelne Nachlassgegenstände
- •Einstimmigkeit bei wichtigen Entscheidungen
- •Hohe Konfliktanfälligkeit
Rechte
- •Recht auf Auseinandersetzung jederzeit
- •Verwaltung nach Mehrheitsprinzip
- •Verkauf des Erbanteils möglich
So lösen wir Ihre Erbengemeinschaft auf
1. Bestandsaufnahme und Bewertung
Vollständige Erfassung des Nachlasses, Bewertung aller Vermögensgegenstände und Prüfung von Verbindlichkeiten. Wir beauftragen bei Bedarf Sachverständige für realistische Wertermittlungen.
2. Verhandlung eines Auseinandersetzungsvertrags
Entwicklung einer fairen Teilungslösung und Verhandlung mit den Miterben. Ziel ist eine einvernehmliche Lösung, die die Interessen aller Beteiligten berücksichtigt und langwierige Gerichtsverfahren vermeidet.
3. Gerichtliche Durchsetzung bei Blockade
Wenn keine Einigung erzielt werden kann, setzen wir die Auseinandersetzung gerichtlich durch. Dazu gehören Teilungsversteigerungen, Auseinandersetzungsklagen oder die Durchsetzung Ihres Ausscheidens aus der Gemeinschaft.
Immobilien in der Erbengemeinschaft – Handlungsoptionen
Immobilien stellen in Erbengemeinschaften das größte Konfliktpotenzial dar. Wir erarbeiten und setzen die für Sie optimale Lösung durch:
Übernahme durch einen Miterben
Sie übernehmen die Immobilie gegen Ausgleichszahlung an die anderen Miterben – oder Sie erhalten die Ausgleichszahlung, wenn ein anderer übernimmt.
Verkauf und Erlösverteilung
Die Immobilie wird am Markt verkauft, der Erlös wird nach Erbquoten verteilt. Wir begleiten den Verkaufsprozess und sichern faire Preise.
Teilungsversteigerung erzwingen
Als letztes Mittel kann jeder Miterbe die Versteigerung beantragen. Wir setzen dies durch, wenn andere Lösungen scheitern – auch gegen den Widerstand blockierender Miterben.
Abschichtung – schneller Ausstieg aus der Erbengemeinschaft
Wenn Sie nicht auf eine langwierige Auseinandersetzung warten möchten, können Sie Ihren Erbteil gegen Abfindung an die anderen Miterben übertragen und sofort aus der Gemeinschaft ausscheiden. Wir verhandeln eine faire Abfindung und setzen diese durch.
Erfolgsbeispiele aus der Praxis
So lösen wir blockierte Erbengemeinschaften auf
Mehrfamilienhaus durch Teilungsklage gesichert
Ausgangslage
Herausforderungen
- •Totale Blockade durch zwei Miterben (2 gegen 1)
- •Keine Einigung über Wertansatz der Immobilie
- •Fortschreitender Verfall der Immobilie
- •Mieteinnahmen gingen zurück
- •Drohende Insolvenz der Erbengemeinschaft durch Instandhaltungsrückstau
Ergebnis
Die Miterben lenkten im Gerichtstermin ein. Unser Mandant übernahm die Immobilie für 850.000 € und zahlte jedem Miterben 283.333 € aus. Die Sanierung konnte beginnen, alle Mieter blieben. Nach Sanierung Wertsteigerung auf 1,1 Mio. €. Ohne unser Eingreifen wäre das Haus verfallen und zwangsversteigert worden.
Kennzahlen
Unser Vorgehen
- 1Beauftragung eines unabhängigen Gutachters zur Verkehrswertermittlung (Ergebnis: 850.000 €)
- 2Schriftliches Übernahmeangebot unseres Mandanten zu diesem Wert gegen Ausgleichszahlung
- 3Nach Ablehnung: Erhebung einer Auseinandersetzungsklage mit Antrag auf Zuschlag der Immobilie
- 4Einstweilige Verfügung zur Sicherung dringender Reparaturen
- 5Vergleichsverhandlung im Gerichtstermin unter Druck
Mandat erfolgreich abgeschlossen – Mandant vollständig zufrieden
Abschichtung durchgesetzt – sofortiger Ausstieg aus blockierter Erbengemeinschaft
Ausgangslage
Herausforderungen
- •6 zerstrittene Miterben – keine Entscheidung möglich
- •Hohe laufende Kosten (Steuern, Verwaltung, Anwälte)
- •Vermögen wurde nicht produktiv genutzt
- •Mandantin brauchte schnell Geld
- •Miterben boten nur 40% des fairen Wertes für Abschichtung
Ergebnis
Die Miterben zahlten unserer Mandantin 215.000 € für ihren Erbteil (entspricht 1/6 des Gesamtwerts von 1,29 Mio. €). Statt jahrelangem Streit und weiter steigenden Kosten war sie innerhalb von 4 Monaten ausgezahlt und hatte mit der Familie nichts mehr zu tun. Die verbliebenen 5 Miterben streiten weiter.
Kennzahlen
Unser Vorgehen
- 1Detaillierte Bewertung aller Nachlassgegenstände durch Sachverständige
- 2Berechnung des fairen Abfindungsbetrags (1/6 des Gesamtvermögens)
- 3Verhandlung mit allen Miterben einzeln
- 4Androhung: Verkauf des Erbanteils an Dritte (Erbanteilskäufer) zu Marktwert
- 5Parallelverhandlungen mit professionellen Erbanteilskäufern als Druckmittel
Mandat erfolgreich abgeschlossen – Mandant vollständig zufrieden
Häufige Fragen zur Erbengemeinschaft
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