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Kernleistung 3

Erbengemeinschaft auflösen

Rechtssichere Auflösung von Erbengemeinschaften – durch Verhandlung, Teilung oder gerichtliche Auseinandersetzung.

Typische Mandate

  • Erzwingung der Auseinandersetzung bei Blockade
  • Teilungsversteigerung von Immobilien
  • Auseinandersetzungsverträge verhandeln
  • Abschichtung aus der Erbengemeinschaft
  • Verwaltung und Nutzung von Nachlassgegenständen

Was ist eine Erbengemeinschaft?

Eine Erbengemeinschaft entsteht automatisch, wenn mehrere Personen gemeinsam Erben werden. Alle Miterben bilden eine Gesamthandsgemeinschaft – das bedeutet:

Einschränkungen

  • •Keine Verfügung über einzelne Nachlassgegenstände
  • •Einstimmigkeit bei wichtigen Entscheidungen
  • •Hohe Konfliktanfälligkeit

Rechte

  • •Recht auf Auseinandersetzung jederzeit
  • •Verwaltung nach Mehrheitsprinzip
  • •Verkauf des Erbanteils möglich

So lösen wir Ihre Erbengemeinschaft auf

1. Bestandsaufnahme und Bewertung

Vollständige Erfassung des Nachlasses, Bewertung aller Vermögensgegenstände und Prüfung von Verbindlichkeiten. Wir beauftragen bei Bedarf Sachverständige für realistische Wertermittlungen.

2. Verhandlung eines Auseinandersetzungsvertrags

Entwicklung einer fairen Teilungslösung und Verhandlung mit den Miterben. Ziel ist eine einvernehmliche Lösung, die die Interessen aller Beteiligten berücksichtigt und langwierige Gerichtsverfahren vermeidet.

3. Gerichtliche Durchsetzung bei Blockade

Wenn keine Einigung erzielt werden kann, setzen wir die Auseinandersetzung gerichtlich durch. Dazu gehören Teilungsversteigerungen, Auseinandersetzungsklagen oder die Durchsetzung Ihres Ausscheidens aus der Gemeinschaft.

Immobilien in der Erbengemeinschaft – Handlungsoptionen

Immobilien stellen in Erbengemeinschaften das größte Konfliktpotenzial dar. Wir erarbeiten und setzen die für Sie optimale Lösung durch:

Übernahme durch einen Miterben

Sie übernehmen die Immobilie gegen Ausgleichszahlung an die anderen Miterben – oder Sie erhalten die Ausgleichszahlung, wenn ein anderer übernimmt.

Verkauf und Erlösverteilung

Die Immobilie wird am Markt verkauft, der Erlös wird nach Erbquoten verteilt. Wir begleiten den Verkaufsprozess und sichern faire Preise.

Teilungsversteigerung erzwingen

Als letztes Mittel kann jeder Miterbe die Versteigerung beantragen. Wir setzen dies durch, wenn andere Lösungen scheitern – auch gegen den Widerstand blockierender Miterben.

Abschichtung – schneller Ausstieg aus der Erbengemeinschaft

Wenn Sie nicht auf eine langwierige Auseinandersetzung warten möchten, können Sie Ihren Erbteil gegen Abfindung an die anderen Miterben übertragen und sofort aus der Gemeinschaft ausscheiden. Wir verhandeln eine faire Abfindung und setzen diese durch.

Erfolgsbeispiele aus der Praxis

So lösen wir blockierte Erbengemeinschaften auf

Mehrfamilienhaus durch Teilungsklage gesichert

Ausgangslage

Herausforderungen

  • •Totale Blockade durch zwei Miterben (2 gegen 1)
  • •Keine Einigung über Wertansatz der Immobilie
  • •Fortschreitender Verfall der Immobilie
  • •Mieteinnahmen gingen zurück
  • •Drohende Insolvenz der Erbengemeinschaft durch Instandhaltungsrückstau

Ergebnis

Die Miterben lenkten im Gerichtstermin ein. Unser Mandant übernahm die Immobilie für 850.000 € und zahlte jedem Miterben 283.333 € aus. Die Sanierung konnte beginnen, alle Mieter blieben. Nach Sanierung Wertsteigerung auf 1,1 Mio. €. Ohne unser Eingreifen wäre das Haus verfallen und zwangsversteigert worden.

Kennzahlen

+ € 250k
Wertsteigerung
16 Mon.
Dauer
100%
Mandant zufrieden

Unser Vorgehen

  1. 1
    Beauftragung eines unabhängigen Gutachters zur Verkehrswertermittlung (Ergebnis: 850.000 €)
  2. 2
    Schriftliches Übernahmeangebot unseres Mandanten zu diesem Wert gegen Ausgleichszahlung
  3. 3
    Nach Ablehnung: Erhebung einer Auseinandersetzungsklage mit Antrag auf Zuschlag der Immobilie
  4. 4
    Einstweilige Verfügung zur Sicherung dringender Reparaturen
  5. 5
    Vergleichsverhandlung im Gerichtstermin unter Druck

Mandat erfolgreich abgeschlossen – Mandant vollständig zufrieden

Abschichtung durchgesetzt – sofortiger Ausstieg aus blockierter Erbengemeinschaft

Ausgangslage

Herausforderungen

  • •6 zerstrittene Miterben – keine Entscheidung möglich
  • •Hohe laufende Kosten (Steuern, Verwaltung, Anwälte)
  • •Vermögen wurde nicht produktiv genutzt
  • •Mandantin brauchte schnell Geld
  • •Miterben boten nur 40% des fairen Wertes für Abschichtung

Ergebnis

Die Miterben zahlten unserer Mandantin 215.000 € für ihren Erbteil (entspricht 1/6 des Gesamtwerts von 1,29 Mio. €). Statt jahrelangem Streit und weiter steigenden Kosten war sie innerhalb von 4 Monaten ausgezahlt und hatte mit der Familie nichts mehr zu tun. Die verbliebenen 5 Miterben streiten weiter.

Kennzahlen

€ 215.000
Ausgezahlt
4 Mon.
Bis Auszahlung
100%
Faire Quote

Unser Vorgehen

  1. 1
    Detaillierte Bewertung aller Nachlassgegenstände durch Sachverständige
  2. 2
    Berechnung des fairen Abfindungsbetrags (1/6 des Gesamtvermögens)
  3. 3
    Verhandlung mit allen Miterben einzeln
  4. 4
    Androhung: Verkauf des Erbanteils an Dritte (Erbanteilskäufer) zu Marktwert
  5. 5
    Parallelverhandlungen mit professionellen Erbanteilskäufern als Druckmittel

Mandat erfolgreich abgeschlossen – Mandant vollständig zufrieden

Häufige Fragen zur Erbengemeinschaft

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