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Kernleistung 2

Pflichtteil geltend machen

Wir setzen Ihren Pflichtteilsanspruch durch – mit präziser Berechnung, vollständiger Auskunft und konsequenter Durchsetzung.

Typische Mandate

  • Durchsetzung von Auskunftsansprüchen gegen Erben
  • Berechnung und Geltendmachung des Pflichtteils
  • Pflichtteilsergänzungsansprüche bei Schenkungen
  • Durchsetzung notarieller Nachlassverzeichnisse
  • Gerichtliche Durchsetzung bei Verweigerung

Was ist der Pflichtteil?

Der Pflichtteil ist ein gesetzlich garantiertes Mindestbeteiligungsrecht am Nachlass. Auch wenn Sie durch Testament oder Erbvertrag von der Erbfolge ausgeschlossen wurden, haben Sie unter Umständen Anspruch auf den Pflichtteil.

Pflichtteilsberechtigt sind:

  • Abkömmlinge (Kinder, Enkel)
  • Ehegatte oder eingetragener Lebenspartner
  • Eltern (nur wenn keine Abkömmlinge vorhanden)

Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils. Er wird als Geldanspruch gegen die Erben geltend gemacht.

So setzen wir Ihren Pflichtteil durch

1. Auskunftsanspruch durchsetzen

Als Pflichtteilsberechtigter haben Sie zunächst einen Anspruch auf umfassende Auskunft über den Nachlass. Wir fordern ein vollständiges Nachlassverzeichnis an – notfalls notariell beglaubigt. Nachlassverzeichnis.

2. Nachlasswert präzise ermitteln

Auf Basis des Nachlassverzeichnisses ermitteln wir den exakten Wert des Nachlasses. Wir beauftragen bei Bedarf Gutachten für Immobilien oder Unternehmensbeteiligungen und prüfen Verbindlichkeiten kritisch.

3. Pflichtteil konsequent durchsetzen

Nach Berechnung der Pflichtteilshöhe setzen wir Ihren Anspruch durch – zunächst außergerichtlich, bei Verweigerung ohne Zögern gerichtlich. Wir vertreten Ihre Interessen konsequent bis zur vollständigen Auszahlung.

Pflichtteilsergänzungsanspruch – Schenkungen einbeziehen

Besondere Bedeutung hat der Pflichtteilsergänzungsanspruch. Dieser greift, wenn der Erblasser zu Lebzeiten Vermögen verschenkt hat, um den Pflichtteil zu reduzieren.

Die 10-Jahres-Frist – oft falsch angewendet

Schenkungen werden für den Pflichtteilsergänzungsanspruch nur berücksichtigt, wenn sie innerhalb der letzten 10 Jahre vor dem Erbfall erfolgten.

Important: Die Frist beginnt mit Vollzug der Schenkung, nicht mit Vertragsschluss. Bei Schenkungen unter Nießbrauchsvorbehalt beginnt die Frist oft erst mit Aufgabe des Nießbrauchs – das übersehen viele Erben.

Berechnen Sie Ihren Pflichtteil

Verschaffen Sie sich einen ersten Überblick über die Höhe Ihres Anspruchs

Pflichtteilsrechner

Berechnen Sie Ihren Pflichtteilsanspruch. Diese Berechnung dient nur der ersten Orientierung und ersetzt keine rechtliche Beratung.

Wichtig: Diese Berechnung berücksichtigt nicht den Pflichtteilsergänzungsanspruch bei Schenkungen, besondere Ausgleichspflichten oder den Zugewinnausgleich im Detail. Für eine verbindliche Berechnung kontaktieren Sie uns bitte.

Erfolgsbeispiele aus der Praxis

So setzen wir Pflichtteilsansprüche konsequent durch

Pflichtteil inkl. Pflichtteilsergänzung vollständig durchgesetzt

Ausgangslage

Herausforderungen

  • •Vollständige Auskunftsverweigerung durch die Erben
  • •Behauptung: Schenkung liegt außerhalb der 10-Jahres-Frist
  • •Keine Unterlagen zum tatsächlichen Schenkungszeitpunkt verfügbar
  • •Immobilienwerte wurden von Erben massiv zu niedrig angegeben

Ergebnis

Vollständige Anerkennung unserer Berechnung durch das Gericht. Die Erben zahlten 380.000 € an unseren Mandanten – 180.000 € Pflichtteil aus dem Nachlass und 200.000 € Pflichtteilsergänzung aus der Schenkung. Der Versuch, die Schenkung als älter darzustellen, scheiterte an den Grundbucheinträgen.

Kennzahlen

€ 380.000
Durchgesetzt
14 Mon.
Dauer
100%
Erfolg

Unser Vorgehen

  1. 1
    Gerichtliche Durchsetzung des Auskunftsanspruchs mit Androhung von Zwangsgeld
  2. 2
    Einsichtnahme ins Grundbuch: Eigentumsübertragung erst vor 8 Jahren (trotz angeblich älterer 'Schenkung')
  3. 3
    Beauftragung eines Sachverständigen zur realistischen Immobilienbewertung
  4. 4
    Berechnung: Pflichtteil aus Nachlasswert + Pflichtteilsergänzung aus Schenkung
  5. 5
    Klageerhebung auf Zahlung von 380.000 €

Mandat erfolgreich abgeschlossen – Mandant vollständig zufrieden

Verschleierung von Nachlasswerten aufgedeckt

Ausgangslage

Herausforderungen

  • •Unvollständiges Nachlassverzeichnis
  • •Erbin behauptete Schenkungen zu Lebzeiten
  • •Keine Kenntnis über genaue Vermögensverhältnisse
  • •Erbin wohnte bereits in der Immobilie des Verstorbenen

Ergebnis

Nach Konfrontation mit den Beweisen gab die Erbin das vollständige Vermögen zu. Unsere Mandantin erhielt ihren Pflichtteil in Höhe von 142.500 € (1/4 von 570.000 € Gesamtnachlass) statt der ursprünglich angebotenen 12.500 €. Die Erbin musste zusätzlich alle Anwalts- und Gutachterkosten tragen.

Kennzahlen

+ € 130.000
Mehr erstritten
11,4x
Höherer Betrag
10 Mon.
Verfahrensdauer

Unser Vorgehen

  1. 1
    Erzwingung eines notariell beglaubigten Nachlassverzeichnisses
  2. 2
    Recherche bei Banken, Finanzamt und Grundbuchämtern
  3. 3
    Aufdeckung: Immobilie (Wert 450.000 €) und Depot (120.000 €) nicht angegeben
  4. 4
    Berechnung des korrigierten Pflichtteilsanspruchs
  5. 5
    Androhung von Strafanzeige wegen Urkundenfälschung und Prozessbetrug

Mandat erfolgreich abgeschlossen – Mandant vollständig zufrieden

Häufige Fragen zum Pflichtteil

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