Kernleistung 2
Pflichtteil geltend machen
Wir setzen Ihren Pflichtteilsanspruch durch – mit präziser Berechnung, vollständiger Auskunft und konsequenter Durchsetzung.
Typische Mandate
- Durchsetzung von Auskunftsansprüchen gegen Erben
- Berechnung und Geltendmachung des Pflichtteils
- Pflichtteilsergänzungsansprüche bei Schenkungen
- Durchsetzung notarieller Nachlassverzeichnisse
- Gerichtliche Durchsetzung bei Verweigerung
Was ist der Pflichtteil?
Der Pflichtteil ist ein gesetzlich garantiertes Mindestbeteiligungsrecht am Nachlass. Auch wenn Sie durch Testament oder Erbvertrag von der Erbfolge ausgeschlossen wurden, haben Sie unter Umständen Anspruch auf den Pflichtteil.
Pflichtteilsberechtigt sind:
- Abkömmlinge (Kinder, Enkel)
- Ehegatte oder eingetragener Lebenspartner
- Eltern (nur wenn keine Abkömmlinge vorhanden)
Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils. Er wird als Geldanspruch gegen die Erben geltend gemacht.
So setzen wir Ihren Pflichtteil durch
1. Auskunftsanspruch durchsetzen
Als Pflichtteilsberechtigter haben Sie zunächst einen Anspruch auf umfassende Auskunft über den Nachlass. Wir fordern ein vollständiges Nachlassverzeichnis an – notfalls notariell beglaubigt. Nachlassverzeichnis.
2. Nachlasswert präzise ermitteln
Auf Basis des Nachlassverzeichnisses ermitteln wir den exakten Wert des Nachlasses. Wir beauftragen bei Bedarf Gutachten für Immobilien oder Unternehmensbeteiligungen und prüfen Verbindlichkeiten kritisch.
3. Pflichtteil konsequent durchsetzen
Nach Berechnung der Pflichtteilshöhe setzen wir Ihren Anspruch durch – zunächst außergerichtlich, bei Verweigerung ohne Zögern gerichtlich. Wir vertreten Ihre Interessen konsequent bis zur vollständigen Auszahlung.
Pflichtteilsergänzungsanspruch – Schenkungen einbeziehen
Besondere Bedeutung hat der Pflichtteilsergänzungsanspruch. Dieser greift, wenn der Erblasser zu Lebzeiten Vermögen verschenkt hat, um den Pflichtteil zu reduzieren.
Die 10-Jahres-Frist – oft falsch angewendet
Schenkungen werden für den Pflichtteilsergänzungsanspruch nur berücksichtigt, wenn sie innerhalb der letzten 10 Jahre vor dem Erbfall erfolgten.
Important: Die Frist beginnt mit Vollzug der Schenkung, nicht mit Vertragsschluss. Bei Schenkungen unter Nießbrauchsvorbehalt beginnt die Frist oft erst mit Aufgabe des Nießbrauchs – das übersehen viele Erben.
Berechnen Sie Ihren Pflichtteil
Verschaffen Sie sich einen ersten Überblick über die Höhe Ihres Anspruchs
Pflichtteilsrechner
Berechnen Sie Ihren Pflichtteilsanspruch. Diese Berechnung dient nur der ersten Orientierung und ersetzt keine rechtliche Beratung.
Erfolgsbeispiele aus der Praxis
So setzen wir Pflichtteilsansprüche konsequent durch
Pflichtteil inkl. Pflichtteilsergänzung vollständig durchgesetzt
Ausgangslage
Herausforderungen
- •Vollständige Auskunftsverweigerung durch die Erben
- •Behauptung: Schenkung liegt außerhalb der 10-Jahres-Frist
- •Keine Unterlagen zum tatsächlichen Schenkungszeitpunkt verfügbar
- •Immobilienwerte wurden von Erben massiv zu niedrig angegeben
Ergebnis
Vollständige Anerkennung unserer Berechnung durch das Gericht. Die Erben zahlten 380.000 € an unseren Mandanten – 180.000 € Pflichtteil aus dem Nachlass und 200.000 € Pflichtteilsergänzung aus der Schenkung. Der Versuch, die Schenkung als älter darzustellen, scheiterte an den Grundbucheinträgen.
Kennzahlen
Unser Vorgehen
- 1Gerichtliche Durchsetzung des Auskunftsanspruchs mit Androhung von Zwangsgeld
- 2Einsichtnahme ins Grundbuch: Eigentumsübertragung erst vor 8 Jahren (trotz angeblich älterer 'Schenkung')
- 3Beauftragung eines Sachverständigen zur realistischen Immobilienbewertung
- 4Berechnung: Pflichtteil aus Nachlasswert + Pflichtteilsergänzung aus Schenkung
- 5Klageerhebung auf Zahlung von 380.000 €
Mandat erfolgreich abgeschlossen – Mandant vollständig zufrieden
Verschleierung von Nachlasswerten aufgedeckt
Ausgangslage
Herausforderungen
- •Unvollständiges Nachlassverzeichnis
- •Erbin behauptete Schenkungen zu Lebzeiten
- •Keine Kenntnis über genaue Vermögensverhältnisse
- •Erbin wohnte bereits in der Immobilie des Verstorbenen
Ergebnis
Nach Konfrontation mit den Beweisen gab die Erbin das vollständige Vermögen zu. Unsere Mandantin erhielt ihren Pflichtteil in Höhe von 142.500 € (1/4 von 570.000 € Gesamtnachlass) statt der ursprünglich angebotenen 12.500 €. Die Erbin musste zusätzlich alle Anwalts- und Gutachterkosten tragen.
Kennzahlen
Unser Vorgehen
- 1Erzwingung eines notariell beglaubigten Nachlassverzeichnisses
- 2Recherche bei Banken, Finanzamt und Grundbuchämtern
- 3Aufdeckung: Immobilie (Wert 450.000 €) und Depot (120.000 €) nicht angegeben
- 4Berechnung des korrigierten Pflichtteilsanspruchs
- 5Androhung von Strafanzeige wegen Urkundenfälschung und Prozessbetrug
Mandat erfolgreich abgeschlossen – Mandant vollständig zufrieden
Häufige Fragen zum Pflichtteil
Setzen Sie Ihren Pflichtteil durch
Vereinbaren Sie jetzt einen Termin für eine strategische Ersteinschätzung Ihres Pflichtteilsanspruchs.