Kernleistung 1
Testament anfechten
Professionelle Durchsetzung Ihrer Rechte bei unwirksamen oder anfechtbaren Testamenten. Strategische Beratung und konsequente Vertretung.
Typische Mandate
- Anfechtung wegen Irrtums oder Täuschung
- Geltendmachung der Unwirksamkeit bei Formfehlern
- Prüfung der Testierfähigkeit
- Anfechtung bei Übergehen pflichtteilsberechtigter Personen
- Durchsetzung gesetzlicher Erbfolge nach erfolgreicher Anfechtung
Wann ist eine Testamentsanfechtung möglich?
Ein Testament kann aus verschiedenen Gründen unwirksam oder anfechtbar sein. Die häufigsten Fälle:
- Formfehler: Handschriftliches Testament nicht vollständig eigenhändig geschrieben
- Fehlende Testierfähigkeit: Erblasser war zum Zeitpunkt der Errichtung nicht testierfähig
- Irrtum: Erblasser hat sich über wesentliche Umstände geirrt
- Täuschung oder Drohung: Das Testament wurde unter unzulässiger Einflussnahme errichtet
Unser Vorgehen bei der Testamentsanfechtung
1. Prüfung der Erfolgsaussichten
Analyse des Testaments, der Umstände seiner Errichtung und der Anfechtungsgründe. Realistische Einschätzung der Erfolgsaussichten und des Prozesskostenrisikos.
2. Beweissicherung
Beschaffung und Sicherung relevanter Beweismittel (medizinische Unterlagen, Zeugenaussagen, Schriftproben etc.).
3. Strategische Durchsetzung
Erklärung der Anfechtung innerhalb der Jahresfrist. Verhandlung mit den Erben oder gerichtliche Durchsetzung falls erforderlich.
Wichtige Frist beachten
Die Anfechtung muss innerhalb eines Jahres ab Kenntnis des Anfechtungsgrundes erklärt werden. Diese Frist ist zwingend – eine verspätete Anfechtung ist unwirksam. Kontaktieren Sie uns daher umgehend, wenn Sie einen Anfechtungsgrund vermuten.
Erfolgsbeispiele aus der Praxis
Anonymisierte Fallbeispiele – so setzen wir Testamentsanfechtungen durch
Testament wegen fehlender Testierfähigkeit für unwirksam erklärt
Ausgangslage
Eine 82-jährige Erblasserin hatte 6 Wochen vor ihrem Tod ein neues Testament errichtet, das ihre beiden Kinder weitgehend enterbte und eine entfernte Nichte als Alleinerbin einsetzte. Die Kinder wurden von der Testamentserrichtung überrascht und hatten Zweifel an der Testierfähigkeit ihrer Mutter, die in den letzten Monaten zunehmend an Demenz litt.
Herausforderungen
- •Keine aktuellen medizinischen Gutachten zur Testierfähigkeit
- •Nichte behauptete vollständige Testierfähigkeit
- •Kurze Zeitspanne zwischen Testament und Tod
- •Drohende Verjährung der Anfechtungsfrist
Ergebnis
Das Nachlassgericht erklärte das Testament für unwirksam. Der Sachverständige stellte fest, dass die Erblasserin zum Zeitpunkt der Testamentserrichtung nicht mehr in der Lage war, die Tragweite ihrer Entscheidung zu erfassen. Die gesetzliche Erbfolge trat ein – beide Kinder erbten je zur Hälfte.
Kennzahlen
Unser Vorgehen
- 1Sofortige Beschaffung aller medizinischen Unterlagen der letzten 2 Jahre (Hausarzt, Klinikaufenthalte, Pflegedokumentation)
- 2Befragung von Pflegepersonal und Nachbarn als Zeugen zum Geisteszustand
- 3Beauftragung eines psychiatrischen Gutachters zur retrospektiven Beurteilung der Testierfähigkeit
- 4Fristgerechte Anfechtungserklärung mit umfassender Begründung
- 5Gerichtliche Durchsetzung mit Sachverständigengutachten
Mandat erfolgreich abgeschlossen – Mandant vollständig zufrieden
Häufige Fragen zur Testamentsanfechtung
Testament anfechten – wir unterstützen Sie
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