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Kernleistung 1

Testament anfechten

Professionelle Durchsetzung Ihrer Rechte bei unwirksamen oder anfechtbaren Testamenten. Strategische Beratung und konsequente Vertretung.

Typische Mandate

  • Anfechtung wegen Irrtums oder Täuschung
  • Geltendmachung der Unwirksamkeit bei Formfehlern
  • Prüfung der Testierfähigkeit
  • Anfechtung bei Übergehen pflichtteilsberechtigter Personen
  • Durchsetzung gesetzlicher Erbfolge nach erfolgreicher Anfechtung

Wann ist eine Testamentsanfechtung möglich?

Ein Testament kann aus verschiedenen Gründen unwirksam oder anfechtbar sein. Die häufigsten Fälle:

  • Formfehler: Handschriftliches Testament nicht vollständig eigenhändig geschrieben
  • Fehlende Testierfähigkeit: Erblasser war zum Zeitpunkt der Errichtung nicht testierfähig
  • Irrtum: Erblasser hat sich über wesentliche Umstände geirrt
  • Täuschung oder Drohung: Das Testament wurde unter unzulässiger Einflussnahme errichtet

Unser Vorgehen bei der Testamentsanfechtung

1. Prüfung der Erfolgsaussichten

Analyse des Testaments, der Umstände seiner Errichtung und der Anfechtungsgründe. Realistische Einschätzung der Erfolgsaussichten und des Prozesskostenrisikos.

2. Beweissicherung

Beschaffung und Sicherung relevanter Beweismittel (medizinische Unterlagen, Zeugenaussagen, Schriftproben etc.).

3. Strategische Durchsetzung

Erklärung der Anfechtung innerhalb der Jahresfrist. Verhandlung mit den Erben oder gerichtliche Durchsetzung falls erforderlich.

Wichtige Frist beachten

Die Anfechtung muss innerhalb eines Jahres ab Kenntnis des Anfechtungsgrundes erklärt werden. Diese Frist ist zwingend – eine verspätete Anfechtung ist unwirksam. Kontaktieren Sie uns daher umgehend, wenn Sie einen Anfechtungsgrund vermuten.

Erfolgsbeispiele aus der Praxis

Anonymisierte Fallbeispiele – so setzen wir Testamentsanfechtungen durch

Testament wegen fehlender Testierfähigkeit für unwirksam erklärt

Ausgangslage

Eine 82-jährige Erblasserin hatte 6 Wochen vor ihrem Tod ein neues Testament errichtet, das ihre beiden Kinder weitgehend enterbte und eine entfernte Nichte als Alleinerbin einsetzte. Die Kinder wurden von der Testamentserrichtung überrascht und hatten Zweifel an der Testierfähigkeit ihrer Mutter, die in den letzten Monaten zunehmend an Demenz litt.

Herausforderungen

  • •Keine aktuellen medizinischen Gutachten zur Testierfähigkeit
  • •Nichte behauptete vollständige Testierfähigkeit
  • •Kurze Zeitspanne zwischen Testament und Tod
  • •Drohende Verjährung der Anfechtungsfrist

Ergebnis

Das Nachlassgericht erklärte das Testament für unwirksam. Der Sachverständige stellte fest, dass die Erblasserin zum Zeitpunkt der Testamentserrichtung nicht mehr in der Lage war, die Tragweite ihrer Entscheidung zu erfassen. Die gesetzliche Erbfolge trat ein – beide Kinder erbten je zur Hälfte.

Kennzahlen

100%
Erfolgsquote
8 Mon.
Verfahrensdauer
€ 480.000
Erbe gesichert

Unser Vorgehen

  1. 1
    Sofortige Beschaffung aller medizinischen Unterlagen der letzten 2 Jahre (Hausarzt, Klinikaufenthalte, Pflegedokumentation)
  2. 2
    Befragung von Pflegepersonal und Nachbarn als Zeugen zum Geisteszustand
  3. 3
    Beauftragung eines psychiatrischen Gutachters zur retrospektiven Beurteilung der Testierfähigkeit
  4. 4
    Fristgerechte Anfechtungserklärung mit umfassender Begründung
  5. 5
    Gerichtliche Durchsetzung mit Sachverständigengutachten

Mandat erfolgreich abgeschlossen – Mandant vollständig zufrieden

Häufige Fragen zur Testamentsanfechtung

Testament anfechten – wir unterstützen Sie

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