Aufklärung

Das sogenannte Sparkassentestament

Viele Testamente werden mit Hilfe einer Bank oder Sparkasse nach Muster errichtet. Was praktisch wirkt, birgt oft erhebliche Risiken für die Erben – und ist manchmal anfechtbar.

Typische Risiken

  • Einheitslösungen begünstigen meist nur einen Miterben und übergehen andere
  • Stiftungslösungen binden Vermögen dauerhaft und entziehen es der Familie
  • Vorweggenommene Erbfolge ohne klare Nießbrauchsregelung gefährden den Versorger
  • Pflichtteilsansprüche Enterbter werden oft nicht bedacht
  • Formfehler bei Errichtung können das Testament unwirksam machen

Wann lässt sich ein Sparkassentestament anfechten?

Fehlende Testierfähigkeit zum Errichtungszeitpunkt
Willensmängel: Täuschung, Irrtum oder Drohung
Formmängel bei Errichtung oder Änderung
Sittenwidrigkeit oder Missverhältnis zwischen Zuwendung und Leistung

Häufige Fragen

Testament prüfen lassen

Sichern Sie sich eine strategische Ersteinschätzung – persönlich, vertraulich, verbindlich.