Aufklärung
Das sogenannte Sparkassentestament
Viele Testamente werden mit Hilfe einer Bank oder Sparkasse nach Muster errichtet. Was praktisch wirkt, birgt oft erhebliche Risiken für die Erben – und ist manchmal anfechtbar.
Typische Risiken
- Einheitslösungen begünstigen meist nur einen Miterben und übergehen andere
- Stiftungslösungen binden Vermögen dauerhaft und entziehen es der Familie
- Vorweggenommene Erbfolge ohne klare Nießbrauchsregelung gefährden den Versorger
- Pflichtteilsansprüche Enterbter werden oft nicht bedacht
- Formfehler bei Errichtung können das Testament unwirksam machen
Wann lässt sich ein Sparkassentestament anfechten?
Fehlende Testierfähigkeit zum Errichtungszeitpunkt
Willensmängel: Täuschung, Irrtum oder Drohung
Formmängel bei Errichtung oder Änderung
Sittenwidrigkeit oder Missverhältnis zwischen Zuwendung und Leistung
Häufige Fragen
Testament prüfen lassen
Sichern Sie sich eine strategische Ersteinschätzung – persönlich, vertraulich, verbindlich.