Pflichtteil: Wann und in welcher Höhe?
Der Pflichtteil sichert nahen Angehörigen einen Mindestanteil am Nachlass – auch gegen den Willen des Erblassers.
Sie haben gerade jemanden verloren und wissen nicht, was jetzt auf Sie zukommt? Wir nehmen Ihnen die rechtlichen Sorgen ab – damit Sie Zeit haben, zu trauen. Mit klarem Kopf, Empathie und Konsequenz setzen wir Ihre Interessen durch und schützen, was Ihrer Familie gehört.

DR. CHRISTOPHER PEINEMANN
Rechtsanwalt · LL.M. (University of Durham) · Absolvent Lehrgang Fachanwalt für Erbrecht
Zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT)
Dr. Christopher Peinemann berät und vertritt Mandanten ausschließlich im Erbrecht.
Sein Anspruch ist es, komplexe erbrechtliche Fragestellungen mit der Präzision einer Großkanzlei und der persönlichen Betreuung einer spezialisierten Boutique zu lösen.
Mehr erfahrenSpezialisiert auf die Durchsetzung und Gestaltung Ihrer erbrechtlichen Ansprüche
Berechnung · Durchsetzung · Ergänzungsanspruch
Wir setzen Ihren Pflichtteilsanspruch durch – mit präziser Berechnung, vollständiger Auskunft und konsequenter Durchsetzung.
Mehr erfahrenErbschaftsteuer
Bei einem Nachlass von 1 bis 20 Millionen Euro sind die steuerlichen Freibeträge (400.000 € für Kinder, 500.000 € für Ehegatten) längst überschritten. Die Erbschaftsteuer ist für viele Erben der größte Schreckmoment nach dem Erbfall – wir bereiten Sie darauf vor.
Wir ermitteln gemeinsam mit Steuerberatern den steuerlichen Nachlasswert – inklusive Immobilien, Unternehmensbeteiligungen und Schenkungen der letzten 10 Jahre.
Die Erbschaftsteuererklärung ist verpflichtend, sobald das Finanzamt anfragt. Wir stellen sicher, dass Fristen gewahrt und Angaben vollständig sind.
Wir steuern erbrechtlich, koordinieren aber eng mit Ihrem Steuerberater und dem beurkundenden Notar – eine Hand für die Erbfolge, klare Schnittstellen für die Steuer.
Hinweis: Wir beraten umfassend im Erbrecht. Die steuerliche Beratung selbst erfolgt durch Ihren Steuerberater – wir sorgen für die nahtlose Zusammenarbeit.
Beratung anfragenVon der Einzelperson bis zur Unternehmerfamilie
Authentische Rückmeldungen zu unserer Arbeit
"Nach dem Tod meines Vaters war ich völlig überfordert. Dr. Peinemann hat mich Schritt für Schritt durch die Auseinandersetzung mit den Miterben geführt. Professionell, verständlich und immer erreichbar."
K. Hoffmann, Frankfurt
"Das Testament meiner Mutter wurde von einem Miterben angefochten. Dank der hervorragenden Arbeit von Dr. Peinemann wurde unsere Erbschaft vollständig gesichert. Vielen Dank für die schnelle und erfolgreiche Hilfe."
R. Schulze, Wiesbaden
"Herr Dr. Peinemann hat uns in einer sehr schwierigen Erbschaftsangelegenheit kompetent und einfühlsam beraten. Durch seine klare Strategie konnten wir unseren Pflichtteil erfolgreich durchsetzen. Absolut empfehlenswert!"
Familie M., Darmstadt
Strukturiert, transparent und lösungsorientiert
Erfassung der Vermögensstruktur, familiären Situation und rechtlichen Risiken.
Entwicklung einer klaren Strategie und rechtssichere Umsetzung in belastbaren Dokumenten.
Begleitung bei Durchsetzung, Anpassung und langfristiger Absicherung der Lösung.
Erste Schritte nach dem Todesfall
Sie haben jemanden verloren und wissen nicht, was jetzt zu tun ist? Diese Checkliste führt Sie Schritt für Schritt durch die ersten Wochen – klar, praktisch, verbindlich.
Geben Sie Ihre E-Mail ein – wir senden Ihnen den Leitfaden umgehend und melden uns nur, wenn Sie es wünschen.
So läuft Ihr Erstgespräch
Sie fragen sich, was das Gespräch kostet, wie lange es dauert und was Sie mitbringen sollen? Hier die Antworten – damit Sie gut vorbereitet kommen.
Rund 45 Minuten – persönlich, telefonisch oder als Video-Call, ganz wie es Ihnen passt.
Sie schildern Ihre Situation. Wir ordnen ein, schätzen Ihre Lage ein und nennen nächste Schritte.
Testament, Erbschein, Nachlassverzeichnis, Vollmachten – soweit vorhanden. Fehlt etwas? Wir helfen beim Beschaffen.
Das Erstgespräch ist transparent: 190,00 € netto. Sie wissen vorab, was auf Sie zukommt – keine Überraschungen.
Sie wünschen eine Kalenderbuchung? Senden Sie uns Ihre Wunschtermine über das Kontaktformular – wir bestätigen verbindlich.
Online-Termin anfragenDrei Gründe, die unsere Arbeitsweise prägen
Spezialisiert auf die drei Kernbereiche: Testament anfechten, Pflichtteil geltend machen, Erbengemeinschaft auflösen.
Antwort innerhalb von 2 Stunden – keine langen Wartezeiten, keine Vertröstungen.
Konsequente Verfolgung Ihrer Ansprüche bis zur vollständigen Durchsetzung.
"Hervorragende Beratung bei einem komplexen Erbrechtsfall. Dr. Peinemann hat meinen Pflichtteilsanspruch vollständig durchgesetzt."
Markus T.
vor 2 Wochen
"Sehr professionell und empathisch. Klare Kommunikation und schnelle Reaktionszeiten. Absolut empfehlenswert."
Sandra K.
vor 1 Monat
"Nach dem Ableben unseres Vaters hat uns die Kanzlei kompetent durch die Erbengemeinschaft geführt. Danke!"
Familie W.
vor 2 Monaten
"Schnelle Ersteinschätzung, klare Strategie und erfolgreiche Durchsetzung meiner Ansprüche. Sehr zufrieden."
Thomas B.
vor 3 Monaten
Wissen
Der Pflichtteil sichert nahen Angehörigen einen Mindestanteil am Nachlass – auch gegen den Willen des Erblassers.
Die Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft erfordert klare Strategie und oft Verhandlungsgeschick.
Beide Instrumente der Nachfolgegestaltung haben spezifische Vor- und Nachteile.
Interaktive Hilfe
Nicht sicher, welche rechtlichen Schritte für Sie relevant sind? Unser interaktiver Wegweiser hilft Ihnen, Ihre Situation einzuordnen.
Beantworten Sie einige Fragen zu Ihrer Situation – wir zeigen Ihnen den richtigen Weg.
Ihr erster Schritt zur Klarheit beginnt mit einem unverbindlichen Gespräch. Wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen.
Beratungstermin vereinbaren
Unverbindliche Ersteinschätzung
Vertraulich & diskret